für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
– bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v. H.
– bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages